EIN SPEZIELLES MERKMAL DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL


Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die gesetzliche Erbregelung unterscheidet sich von Land zu Land. In zahlreichen Nationen gibt es die gesetzliche Pflichtteilsvorschrift. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Verheiratete und die direkten Abkömmlinge - Nachkommen und Adoptivkinder, Abkömmlinge – mit einem Pflichtteilsanspruch ausgestattet sind. Sie erhalten vom Erbe daher auc

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Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die Regelungen zum Erben unterscheidet sich von Land zu Land. In einigen Rechtsordnungen gibt es die Pflichtteilsregelung. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Ehegatte und die direkten Abkömmlinge - eigene und adoptierte Kinder, Abkömmlinge – gesetzlich berechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie im Testament g

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